Sie planen den Verkauf Ihrer Eigentums­wohnung?

Ein solches Vorhaben beansprucht viel organisatorischen und zeitlichen Aufwand, der nicht zu unterschätzen ist. Es muss eine Reihe an Vorbereitungen getroffen werden, wozu unter anderem die Bewertung der Immobilie gehört. Schon hier kann der erste Fallstrick lauern, denn wer auf dieser Grundlage einen unzutreffenden Preis aufruft, tut sich damit keinen Gefallen. Ist er zu hoch angesiedelt, schreckt er potenzielle Käufer ab. Ein zu niedriges Angebot führt zu einem wirtschaftlichen Minusgeschäft.

Immobilien­bewertung als Basis für den Verkauf der Wohnung

Die Wertermittlung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer Eigentumswohnung. Das damit verbundene Ziel besteht darin, einen realistischen, marktgerechten Preis festzulegen. Dabei ist an dieser Stelle festzuhalten, dass Verkehrswert und Kaufpreis nicht den identischen Betrag verkörpern. Der Verkehrswert beruht auf einer objektiven Einschätzung der Immobilie, während der Preis dem Betrag entspricht, den ein Käufer bereit ist, für die Wohnung zu zahlen.

Dem Eigentümer fällt es in aller Regel schwer, eine objektive Einschätzung vorzunehmen. Auf der einen Seite liegt eine emotionale Bindung an das Objekt vor. Sie veranlasst nicht selten dazu, den Wert höher zu beziffern. Gleichzeitig sind Marktkenntnisse erforderlich, über die eine Privatperson kaum verfügt, da sie die Immobilienbranche nicht permanent im Auge behält. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wohnung zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Lassen Sie Ihr Objekt von uns bewerten und wir stellen Ihnen daraufhin einen erfahrenen Experten zur Seite.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert der Eigentumswohnung?

Verschiedene Kriterien ergeben das große Ganze: Wie viel Ihre Wohnung wert ist, wird von einer Reihe an Faktoren beeinflusst. Als einer der wichtigsten gilt ohne Zweifel die Lage. Sie ist der einzige Aspekt, der sich nicht ändern lässt. Genau deswegen wird im Übrigen auch von einer Immobilie gesprochen – das Wort leitet sich vom lateinischen „im-mobilis“ ab, was „unbeweglich“ bedeutet. Was die Lage alles umfasst und welche Kriterien bei der Bewertung einer Wohnung noch Bedeutung haben, zeigt die nachfolgende Übersicht.

Lage

Die Lage ist nicht nur einer der wichtigsten Faktoren, sondern zugleich einer der umfangreichsten. Einerseits hat die Makrolage entscheidende Bedeutung. Sie meint die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region. Die Mikrolage richtet den Blick unterdessen auf Details im unmittelbaren Wohnumfeld. Hierzu gehört unter anderem die Frage nach eventuellen Störungen, die etwa durch erhöhtes Verkehrsaufkommen verursacht werden. Außerdem ist die Ausrichtung von Bedeutung: Eine Wohnung mit Südlage gilt als gefragter als ein Objekt, welches nach Norden zeigt. Die Erreichbarkeit wichtiger Institutionen gilt ebenso als nicht unwesentlich. Hierzu gehören etwa:

  • Kindergärten, Schulen, Universitäten
  • Kulturangebot (Theater, Kino)
  • Einkaufsmöglichkeiten

Relevanz hat auch die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Schließlich ist die Sicht zu bedenken – besteht eine vorgelagerte Bebauung, mindert das den Wert der Wohnung gegenüber einer freien Perspektive.

Etage

Wo liegt die Wohnung innerhalb des Hauses? Auch diese Frage ist zu gewichten. Im Allgemeinen sind Erdgeschosswohnungen weniger beliebt als Stockwerkwohnungen. Aufgrund der Ebenerdigkeit besteht mitunter die Befürchtung, es könne leichter eingebrochen werden. Daher gelten höher liegende Wohnungen zumeist als populärer.

Ausstattung

Zur Ausstattung gehören beispielsweise Parkettböden, eine Fußbodenheizung, Armaturen sowie eine Terrasse oder ein Balkon. Insbesondere die sogenannten Austrittsmöglichkeiten Terrasse und Balkon heben den Wert noch einmal zusätzlich an. Obendrein sind zur Ausstattung Kellerräume, ein Fahrstuhl sowie Parkplätze oder eine Tiefgarage zu zählen.

Größe und Anzahl der Räume

Je größer eine Wohnung und je mehr Zimmer sie besitzt, umso wertvoller ist sie. Die Nachfrage nach Drei-, Vier- und Fünfraumwohnungen fällt dabei besonders hoch aus. Das hat einen Grund: Gerade in der Nachkriegszeit wurden vermehrt kleinere Wohnungen gebaut – in den letzten Jahrzehnten hat sich dieser Bedarf jedoch hin zu größeren Objekten verschoben. Auch der Grundriss ist an dieser Stelle zu erwähnen, da der Schnitt der Wohnung für viele Käufer ein wichtiges Kriterium bei ihrer Entscheidung darstellt.

Zustand

Das Baujahr spielt durchaus eine Rolle beim Zustand der Wohnung. Doch nicht falsch verstehen: Alt ist nicht automatisch einem geringeren Wert gleichzusetzen. Im Gegenteil: Eine regelmäßig sanierte Altbauwohnung kann den Besitzer zu einem höheren Preis wechseln als eine Neubauwohnung. Allerdings sind Wohnungen, die in der Zeit der 1950er- bis 1970er-Jahre entstanden, häufig weniger gefragt. Der Grund hierfür ist in ihrer teils schlechten Bausubstanz zu sehen.

Gemeinschaftseigentum

Ist die Wohnung Teil einer Eigentümergemeinschaft, bedeutet das: Es besteht neben dem Recht an den eigenen vier Wänden auch ein Recht an weiteren Teilen des Gebäudes, die von allen Bewohnern genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem die Heizungsanlage, das Treppenhaus, Aufzüge oder auch ein Fahrradkeller.

Instandhaltungsrücklagen

Die Instandhaltungsrücklage ist dafür bestimmt, die Liquidität der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten. Dafür stehen finanzielle Mittel bereit, mit denen sich Sanierungsmaßnahmen oder unvorhergesehene Reparaturen durchführen lassen.

Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit meint, ob das Objekt leerstehend oder vermietet ist. Vermietete Wohnungen werden zumeist zu einem geringeren Preis gehandelt, weil der Eigentümer nicht frei darüber verfügen kann. Leerstand bedeutet, eine insgesamt größere Zielgruppe anzusprechen. Die Kaufinteressenten dürfen schließlich entscheiden, ob sie selbst einziehen oder als Vermieter auftreten. Allerdings lässt wiederum ein dauerhafter Leerstand vermuten, dass das Objekt schwer vermittelbar ist.

Verschiedene Zielgruppen für den Verkauf der Wohnung

Auf jeden Deckel passt ein Topf – oder aus der Perspektive der Immobilienbranche formuliert: Für jede Wohnung gibt es eine Zielgruppe. Pauschalisieren mag zwar schwer sein, da die Interessen sehr unterschiedlich sein können. Dennoch lässt sich in etwa abschätzen, welche Personengruppe für Ihr Objekt womöglich besonders in Frage kommt.

  • Kapitalanleger
  • auf der Suche nach leerstehenden oder leicht zu vermietenden Wohnungen aller Art
  • Lage idealerweise im Zentrum oder am Stadtrand
  • achten auf gute Infrastruktur
  • Paare
  • sowohl bezugsfertige, als auch Wohnungen mit Umbaupotenzial sind von Interesse
  • bevorzugte Lage im Zentrum oder am Stadtrand
  • kleine bis mittlere Wohnungen
  • Senioren
  • überwiegender Wunsch nach bezugsfertigen Wohnungen
  • barrierefreies Wohnen ist relevant
  • zentrale Lage oder am Stadtrand mit verstärktem Fokus auf Infrastruktur
  • Familien
  • präferieren bezugsfertige Wohnungen
  • mittelgroße oder große Wohnungen mit Kinderzimmer(n) sind gesucht
  • vor allem die Lage in der Vorstadt ist von Interesse

Welche Unterlagen sind für den Wohnungsverkauf wichtig?

Unabhängig davon, ob Sie eine Eigentumswohnung mit oder ohne Makler verkaufen, benötigen Sie eine Reihe an Unterlagen. Ein Experte kann Ihnen jedoch dabei helfen, die wichtigsten Dokumente zusammenzutragen und erteilt Ihnen Auskunft, wo Sie diese erhalten. Mit der nachfolgenden Liste geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, woran Sie unbedingt denken sollten.

Art des Dokuments

Erläuterung

Grundriss

Eines der wichtigsten Dokumente zur Wohnung ist der Grundriss. Aus diesem geht gleichzeitig die Wohnfläche hervor. Die Interessenten machen sich damit ein Bild vom Schnitt und der Größe des Objekts. Wo verfügbar? Bauträger oder ggf. zuständiger Architekt

Teilungserklärung

Beim Verkauf einer Wohnung wird in jedem Fall eine Teilungserklärung benötigt. Aus ihr erschließt sich, welche Flächen des Hauses als Sondereigentum gelten. Das sind beispielsweise Bereiche des Kellers oder des Dachbodens sowie ein Parkplatz unter freiem Himmel, respektive in der Tiefgarage. Die Teilungserklärung verweist zugleich auf das Gemeinschaftseigentum, welches alle Bewohner gleichberechtigt nutzen. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre etwa das Treppenhaus.
Wo verfügbar? liegt dem Eigentümer vor, alternativ bei der Verwaltung erfragen

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug, welcher nicht älter als drei Monate sein sollte, dient als Beleg des Verkäufers, dass er der rechtmäßige Eigentümer der Wohnung ist. Diesen Nachweis erbringt er gegenüber dem Käufer und dem Notar. Wo verfügbar? zu beantragen beim Grundbuchamt

Energieausweis

Beim Verkauf einer Wohnung mag ein Energieausweis weniger Aussagekraft besitzen als bei einem Haus. Immerhin wird er stets für eine Immobilie im Ganzen erstellt. Dennoch ist auch dieses Dokument in jedem Fall relevant. Wo verfügbar? liegt er dem Eigentümer nicht vor, beantragt er ihn bei der Verwaltung

Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplan

Die Wohngeldabrechnungen der letzten drei Jahre sollten dem Käufer vorgelegt werden. Sie veranschaulichen, welche Kosten die Eigentümer für die Verwaltung sowie die Instandhaltung zu tragen hatten. In aller Regel sind dort Kosten für Reparaturen, Hausmeisterdienste oder auch Sanierungen aufgeführt. Der Wirtschaftsplan führt das für das kommende Jahr zu erwartende Hausgeld auf. Letztlich wird daraus auch ersichtlich, welche Rücklagen vorhanden sind. Wo verfügbar? dem Eigentümer vor, alternativ erneut von der Verwaltung aushändigen lassen

Instandhaltungsrücklagen

Als Teil des Hausgeldes zahlen die Eigentümer monatlich eine Instandhaltungsrücklage. Dieses finanzielle Polster ist für künftige anfallende Arbeiten an der Immobilie vorgesehen. Anhand einer Übersicht erkennen potenzielle Käufer, wie gut die Eigentümergemeinschaft wirtschaftlich aufgestellt ist. Wo verfügbar? liegt dem Eigentümer vor, alternativ von der Verwaltung einfordern

Protokolle der Eigentümer­versammlung

Üblich ist bei Eigentümergemeinschaften, mindestens einmal jährlich eine Versammlung abzuhalten. Die letzten drei Protokolle sollte der Eigentümer vorlegen können. Darin sind alle wichtigen, von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse festgehalten. Hieraus lassen sich ebenfalls geplante Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung ableiten. Wo verfügbar? liegt dem Eigentümer vor, händigt Verwaltung bei Bedarf erneut aus

Versicherungsnachweise

Besonders wichtig ist der Nachweis einer Brandversicherung, die in Deutschland als verpflichtend gilt. Ein Käufer benötigt dieses Dokument, um die Wohnung bei der Bank finanzieren zu lassen. Ebenso dürfte oftmals eine Gebäudesachversicherung von Interesse sein. Wo verfügbar? Verwaltung

Sanierungsnachweise

Sanierungsnachweise geben dem Käufer einen Überblick zu den in der Vergangenheit durchgeführten Maßnahmen – sie können sowohl das Haus in der Gesamtheit, als auch die Wohnung selbst betreffen. Wo verfügbar? liegt dem Eigentümer vor

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist nicht immer vorhanden. Liegt sie jedoch vor, sollten Sie diese den Unterlagen zum Wohnungsverkauf beifügen. Darin sind sämtliche Informationen enthalten, wie die Immobilie errichtet wurde. Alle wichtigen Einzelheiten von der Bodenplatte bis zum Dachstuhl lassen sich darin finden. Wo verfügbar? sollte dem Eigentümer vorliegen, alternativ beim Bauträger zu erfragen

bei Vermietung

Sofern die zu verkaufende Wohnung vermietet ist, sind weitere Unterlagen erforderlich. Hierzu gehört eine Kopie des Mietvertrags sowie des Verwaltervertrags, eventuelle Mieterhöhungsschreiben und die Betriebskostenabrechnung. Wo verfügbar? liegt dem Eigentümer vor

Wie Sie anhand der Darstellung sehen, verfügt der Eigentümer bereits über das Gros der notwendigen Dokumente. Sofern wichtige Unterlagen nicht auffindbar sind, erweist sich in aller Regel die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft als erste Anlaufstelle.

Auszug, vermietet, geschieden, geerbt: Szenarien beim Wohnungsverkauf

er Verkauf einer Eigentumswohnung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen und auch mit diversen Konstellationen verbunden sein. Manch einen Eigentümer verschlägt es womöglich aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt und er sucht daraufhin einen Käufer für seine eigenen vier Wände. Da im Schnitt nahezu jede zweite Erbschaft mit einer Immobilie verknüpft ist, verkauft so mancher Nachlassempfänger ein geerbtes Objekt. Auch eine Scheidung stellt einen Anlass dar. Und wie sieht es eigentlich aus, wenn noch eine Immobilienfinanzierung besteht? Auf all diese Fragen finden wir in diesem Kapitel die passenden Antworten.

Leerstehende Wohnung verkaufen

Ein Grund für den Leerstand der Wohnung kann sein, dass Ihre letzten Mieter ganz frisch ausgezogen sind. Womöglich haben Sie aber auch selbst in dem Objekt gelebt und suchen nun einen neuen Eigentümer. Ganz gleich, was in Ihrem Fall zutrifft: Mit einer leerstehenden Wohnung genießen Sie in aller Regel bessere Verkaufschancen. Die Wohnung bietet dementsprechend mehr Potenzial, da sie sich nach den individuellen Vorstellungen des Käufers gestalten lässt. Besteht ein Mietverhältnis, hält das mehr Interessanten ab – schon allein, wenn sie die Immobilie selbst bewohnen möchten. Gerade Privatpersonen sprechen Sie zumeist eher mit einer leerstehenden Wohnung an.

Vermietete Wohnung verkaufen

Gibt es ein bestehendes Mietverhältnis, ist das aber freilich auch kein Hindernis für einen Verkauf. Ihre vorrangige Zielgruppe dürften dann Investoren oder Immobiliengesellschaften sein. Für sie spielt es eine eher untergeordnete Rolle, ob das Objekt bezugsfrei ist oder bewohnt wird. Priorität haben eine stabile Anlagemöglichkeit und eine möglichst hohe Rendite. Die Mieteinnahmen sollten in einem gesunden Verhältnis zum Kaufpreis stehen. Ebenfalls wichtig: Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten wurden idealerweise vor nicht allzu langer Zeit durchgeführt, sodass in naher Zukunft keine großen Ausgaben anfallen. Interessant sind zudem Objekte, die noch das Potenzial zur Wertsteigerung mitbringen – sei es durch eine begehrte Mikrolage oder auch durch einen zu erwartenden Zuzug in die entsprechende Region.

Bei einer vermieteten Wohnung ist auf das Vorkaufsrecht des Mieters zu achten, welches § 577 Abs. 1 BGB regelt. Es greift dann, wenn das Objekt zu einer Eigentumswohnung umgewandelt werden und an einen Erstkäufer übergehen soll. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter die Wohnung bereits zuvor bewohnt hat und das auch noch zum Zeitpunkt des Verkaufs tut. Planen Sie jedoch, dass Ihre Verwandten neue Eigentümer werden, greift das Vorkaufsrecht des Mieters nicht.

Geerbte Wohnung verkaufen

Der Verkauf einer geerbten Wohnung gestaltet sich als besonders übersichtlich, wenn Sie alleiniger Nachlassempfänger sind. In der Praxis lassen sich Erbengemeinschaften allerdings häufiger antreffen. Ein Verkauf ist dann nur möglich, wenn sich alle Mitglieder darüber einig sind. Vorab sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass Ihr Name als Eigentümer im Grundbuch hinterlegt ist. Trifft das nicht zu, sind Sie nicht berechtigt, die Immobilie zu verkaufen.

Einen weiteren wichtigen Punkt gilt es dahingehend zu klären, ob womöglich ein Wohn- oder Nutzungsrecht für die Wohnung vereinbart wurde. Sofern eine solche Festlegung existiert, kann diese potenzielle Interessenten abschrecken. Schließlich mag es auch denkbar sein, dass noch eine Immobilienfinanzierung besteht, die Sie vorab tilgen müssen. Unter Umständen verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für das vorzeitige Ablösen des Darlehens.

Abschließend sei noch auf die Erbschaftssteuer hingewiesen, die auf den Erlös des Verkaufs erhoben wird. Sie sind dazu verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über Ihr Erbe zu informieren. Ob und in welcher Höhe Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen, hängt vorrangig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Es gibt jeweils einen Freibetrag, der umso höher ist, je näher Sie dem Erblasser standen. Dabei gilt folgende Abstufung:

Freibetrag

Verwandtschaftsgrad

500.000 €

Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner

400.000 €

Kind bzw. Stiefkind

200.000 €

Enkelkind

100.000 €

Eltern und Großeltern

20.000 €

restliche Verwandte

Auf den Restbetrag wird die Erbschaftssteuer erhoben. Sie gehören dazu je nach Verwandtschaftsgrad einer Steuerklasse an, welche jedoch in keiner Verbindung zu den Lohnsteuerklassen steht. Auch hier gilt: Je enger Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen war, umso geringer ist der Prozentsatz, den Sie zahlen müssen.

Wohnung im Scheidungsfall verkaufen

Auch bei einer Scheidung gibt es Fallstricke, die den Verkauf der Wohnung erschweren können. Im Idealfall sind sich beide Seiten einig, wie sie mit dem Objekt weiterverfahren möchten. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob beide Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind oder Umständen nur ein Ehegatte. Stehen dort die Namen beider, dürfte deren Anteil in den meisten Fällen bei jeweils 50 Prozent liegen. Entsprechend dieses Verhältnisses wäre dann auch der Verkaufserlös aufzusplitten. Kosten für die Grunderwerbssteuer, den Notar und den Makler tragen sie gemeinsam. Die Grundvoraussetzung ist allerdings, dass Einigkeit über den Wohnungsverkauf herrscht.

Finden beide keinen gemeinsamen Konsens, ist eine Teilungsversteigerung die erfahrungsgemäß ungünstigste Lösung für alle Beteiligten. Auf diesem Weg lässt sich praktisch nie der Erlös erzielen, der mit einem freien Verkauf möglich wäre. Wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist, berechtigt ihn das auch ohne Zustimmung dazu, einen neuen Eigentümer für die Wohnung zu suchen.

Eine andere Möglichkeit ist darin zu sehen, dass einer der Eheleute wohnen bleibt. Der ausziehende Partner hat daraufhin Anspruch auf seinen Anteil am Verkehrswert. Der verbleibende Gatte kann zwischen drei Lösungsmöglichkeiten wählen:

  • 1. Mit einer einmaligen Zahlung begleicht er den Verkehrswert direkt in vollem Umfang.
  • 2. Er vereinbart eine Ratenzahlung, um den Verkehrswert schrittweise auszuzahlen.
  • 3. Um für seinen Anteil aufzukommen, verkauft er die Wohnung letztlich doch.
Wohnung mit laufender Finanzierung verkaufen

Eine bestehende Immobilienfinanzierung ist kein Hindernis, um eine Wohnung zu verkaufen. Allerdings sind auch hier wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Dabei gilt es, der Zinsbindungsfrist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das ist der Zeitraum, für den Sie sich mit der Bank auf einen festen Zins verständigt haben. Üblicherweise beträgt er bei Immobiliendarlehen zwischen 10 und 15 Jahren. Ist diese Phase bereits abgelaufen, umgehen Sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ahnen es: Befinden Sie sich jedoch noch innerhalb der Zinsbindungsfrist, wird diese zumeist für die vorzeitige Ablösung des Kredits erhoben.

Eine Option ist darin zu sehen, dass der neue Eigentümer die Finanzierung des Verkäufers übernimmt und das Darlehen weiter tilgt. In diese Entscheidung muss aber unbedingt die Bank einbezogen werden, ohne deren Zustimmung dieser Schritt nicht erfolgen kann.

Wie läuft ein Wohnungsverkauf ab?

Nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen für den Verkauf Ihrer Wohnung zusammengetragen haben, steht die Vermarktung an. Ein Exposé bildet dafür die Grundlage, da es den Interessenten alle wichtigen Informationen zum Objekt vermittelt. Es empfiehlt sich in jedem Fall, auf die Unterstützung eines Maklers zu setzen. Er begleitet Sie bei allen wichtigen Schritten und übernimmt die gezielte Vermarktung. Im besten Fall kann er bereits auf ein Netzwerk an potenziellen Käufern zurückgreifen und die Suche nach einem neuen Eigentümer somit deutlich abkürzen. Andernfalls betreut er die Besichtigungstermine, beantwortet offene Fragen und leitet die Bonitätsprüfung des Käufers in die Wege.

Für einen rechtsgültigen Verkauf ist ein notariell beurkundeter Vertrag die Grundvoraussetzung. Das Dokument hält alle Rahmenbedingungen fest. In Anwesenheit des neuen und alten Eigentümers wird der Inhalt beim Notartermin vorgelesen. Sofern beide Seiten keinerlei Einwände haben und einverstanden sind, veranlasst der Notar die Änderung im Grundbuch.

Anfallende Kosten beim Verkauf einer Wohnung

Welche Kosten Sie beim Verkauf Ihrer Wohnung ganz konkret einkalkulieren müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Vieles hängt vom konkreten Szenario ab. Bei einer laufenden Immobilienfinanzierung ist unter Umständen noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Befand sich die Wohnung zudem weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz, erhebt das Finanzamt auf den Gewinn eine Spekulationssteuer. Diese Abgabe umgehen Sie wiederum, wenn Sie im Jahr des Verkaufs sowie den beiden Jahren zuvor selbst in der Wohnung gelebt haben.

Außerdem kommt es darauf an, wie Sie Ihre Immobilie bewerten lassen. Setzen Sie auf die Unterstützung eines Maklers, nimmt er oftmals eine kostenlose Einschätzung vor. Möchten Sie hingegen ein Wertgutachten erstellen, fallen hier nicht selten zwischen 1.000 und 2.000 Euro an. Und da das Stichwort Makler bereits angeklungen ist: Wer dessen Provision in welcher Höhe zahlt, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Der maximale Anteil, den Sie tragen müssen, liegt bei 3,57 Prozent des Kaufpreises.

Beantragen Sie einen Energieausweis, kann Sie dieser Vorgang bis zu etwa 300 Euro kosten. Die Notarkosten trägt unterdessen zum größten Teil der Käufer. Lassen Sie eine Löschung der Grundschuld vornehmen, werden hierfür 0,2 Prozent vom eingetragenen Wert erhoben.

Gründe, auf einen Makler beim Wohnungsverkauf zu setzen

Sollen Sie Ihre Wohnung privat oder doch lieber mit der Hilfe eines Maklers verkaufen? Diese Entscheidung können wir Ihnen zwar nicht abnehmen, wohl aber eine Empfehlung geben. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich die Unterstützung eines Experten zu sichern, wenn Sie über keine tiefgehenden Immobilienkenntnisse verfügen. Für den Makler ist es das tägliche Geschäft, er kennt den lokalen Markt ganz genau und die einzelnen Schritte bedeuten für ihn Routine.

Außerdem nimmt er Ihnen eine ganze Reihe an Arbeitsschritten ab. So erleichtert er Ihnen unter anderem das Zusammenstellen aller wichtigen Dokumente für den Verkauf. Er ermittelt den Wert Ihrer Wohnung und garantiert somit, dass Sie einen marktgerechten Preis aufrufen. In aller Regel ist diese Immobilienbewertung zudem kostenfrei in den Leistungen inbegriffen. Das Vermarkten des Objekts fällt mit Hilfe eines Maklers deutlich leichter. Er kann Zielgruppen ausmachen und diese ansprechen – womöglich verfügt er aber bereits über ein Netzwerk an potenziellen Interessenten.

Nicht zu vergessen sind die Betreuung von Besichtigungsterminen, das Beantworten von Anfragen sowie die Bonitätsprüfung des Käufers. Von der Vorbereitung über die Abwicklung bis hin zum finalen Notartermin haben Sie dementsprechend einen versierten Partner an Ihrer Seite. Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen, dann helfen wir Ihnen gern weiter: Wir vermitteln Ihnen einen Makler aus unserem Netzwerk, der mit Ihrer Region bestens vertraut ist und Ihre Anliegen berücksichtigt.